Ausgangszustandsbericht (AZB)

Der Ausgangszustandsbericht (AZB) ist ein Dokument im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).


Er beschreibt den Zustand von Boden und Grundwasser, bevor eine Anlage gebaut oder wesentlich geändert wird. Ziel ist es später feststellen zu können, ob die Anlage Umweltverschmutzungen verursacht hat.

 

Ein AZB muss erstellt werden, wenn:

  • die Anlage unter die Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) fällt
  • sie im Anhang I der 4. BImSchV aufgeführt ist
  • relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden.

Auch bei Änderungen bestehender Anlagen (§ 16 BImSchG) gilt:

  • AZB muss für die gesamte Anlage vorgelegt werden
  • bestehende AZB müssen ggf. aktualisiert werden

Gerne informieren wir Sie ausführlich über den Ausgangszustandsbericht (AZB) und begleiten Sie durch alle Projektphasen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung mit unseren Leistungen rund um den AZB sowie Boden- und Grundwasser­überwachungen für IE-Anlagen (IED).

 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch.

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